Betriebskontrolle, Beschlagnahme oder Anhörung? Rufen Sie an, bevor Sie etwas erklären.
Axel Höper Rechtsanwalt
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Lebensmittelstrafrecht in Rheinland-Pfalz

Kreisverwaltung, Landesuntersuchungsamt, Weinkontrolle

Lebensmittel kontrollieren die Kreis- und Stadtverwaltungen, Wein kontrolliert das Landesuntersuchungsamt selbst. Im größten Weinbauland Deutschlands ist das kein Nebenzweig, sondern ein eigener Verfahrensweg.

Wer im Betrieb kontrolliert

Die Lebensmittelüberwachung vor Ort führen in Rheinland-Pfalz die Kreisverwaltungen und die Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte durch. In den Kreisverwaltungen sind es in der Regel die Referate für Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen, in den Städten meist die Ordnungsämter.

Wein ist anders organisiert. Die Weinkontrolle liegt beim Landesuntersuchungsamt: Rund zwei Dutzend Weinkontrolleure arbeiten dort an den Instituten für Lebensmittelchemie in Koblenz, Mainz, Speyer und Trier, jeweils zuständig für bestimmte Anbaugebiete. Das Weinrecht hat neben dem LFGB eigene Straf- und Bußgeldvorschriften.

Wer die Proben untersucht

Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (LUA) untersucht an seinen Standorten in Koblenz, Landau in der Pfalz, Mainz, Speyer und Trier. Für Wein sind Kontrolle und Untersuchung damit in einer Behörde gebündelt.

Wenn dieselbe Behörde den Weinbaubetrieb kontrolliert und die Probe untersucht, fehlt der Blick von außen, den die Trennung von Überwachung und Labor sonst mit sich bringt. Umso wichtiger ist die eigene fachliche Gegenprüfung.

Der Weg eines Verfahrens

Vier Stationen in Rheinland-Pfalz

Überwachung

Kreis, Stadt oder LUA

Lebensmittel bei Kreis- und Stadtverwaltung, Wein bei der Weinkontrolle des LUA.

Untersuchung

LUA

Koblenz, Landau, Mainz, Speyer oder Trier – Befund und Beurteilung.

Strafverfolgung

Staatsanwaltschaft

Am Sitz des Betriebs oder am Tatort; umfangreiche Verfahren in den Wirtschaftsabteilungen.

Verwaltungsgericht

VG, dann OVG in Koblenz

Eilrechtsschutz gegen Anordnungen; Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.

Wer welchen Teil übernimmt

Eilantrag und Klage vor dem Verwaltungsgericht führe ich nicht selbst, sondern gemeinsam mit Verwaltungsrechtlerinnen und Verwaltungsrechtlern, die diesen Part übernehmen. Den Kontakt stelle ich her; bei mir bleiben Strafverteidigung, Bußgeldverfahren und die Abstimmung beider Stränge.

Im Blick der Kontrolle

Wein, Sekt, Gastronomie, Obst und Gemüse

Sechs der dreizehn deutschen Anbaugebiete liegen ganz oder überwiegend in Rheinland-Pfalz: Ahr, Mittelrhein, Mosel, Nahe, Pfalz und Rheinhessen. Dazu kommen Weintourismus mit Gastronomie und der Gemüse- und Obstbau in der Pfalz. Bei Wein geht es um Herkunft, Rebsorte, Jahrgang, önologische Verfahren und Mengenbilanzen – Fragen, bei denen aus Kennzeichnung schnell Betrug wird.

Eine Mengenbilanz, die nicht aufgeht, ist im Weinrecht der klassische Einstieg in ein Ermittlungsverfahren. Sie lässt sich häufig erklären – aber nicht mit einer spontanen Stellungnahme.

Kontakt

Im Lebensmittelrecht fällt die Vorentscheidung im Betrieb, nicht im Gerichtssaal

Was bei der Kontrolle protokolliert, bei der Probenahme versäumt und in der Anhörung erklärt wird, bestimmt den Rahmen des späteren Verfahrens. Wer früh anruft, hat mehr davon als wer gut begründet zu spät kommt.

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