Lebensmittelstrafrecht in Baden-Württemberg
Landratsamt, Untersuchungsamt, Verwaltungsgerichtshof
Kontrolliert wird von den Landratsämtern und Stadtkreisen, untersucht in vier Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern. Ein dichtes Netz – mit Gutachten, die man lesen können muss, um sie anzugreifen.
Wer im Betrieb kontrolliert
Zuständig für die Lebensmittelüberwachung vor Ort sind in Baden-Württemberg die unteren Verwaltungsbehörden: in den Landkreisen die Landratsämter, in den Stadtkreisen die Stadtverwaltungen. Sie kontrollieren, nehmen Proben, treffen Anordnungen nach § 39 LFGB und führen die Bußgeldverfahren.
Für Betriebe mit mehreren Standorten im Land heißt das: mehrere Behörden, mitunter mit unterschiedlicher Kontrollpraxis. Bevor eine Beanstandung an einem Standort als systematischer Mangel gewertet wird, lohnt der Blick darauf, was die Behörden der anderen Standorte über dieselben Abläufe festgehalten haben.
Wer die Proben untersucht
Amtliche Proben gehen an eines der vier Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter in Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Sigmaringen. Für Fragen der Tiergesundheit kommt das Staatliche Tierärztliche Untersuchungsamt Aulendorf hinzu. Die Ämter arbeiten arbeitsteilig mit eigenen Schwerpunkten – eine Probe wird also nicht zwingend im nächstgelegenen Amt untersucht.
Welches Amt das Gutachten erstellt hat, steht im Untersuchungsbericht. Das ist die erste Angabe, die zählt: Sie bestimmt, welche Methoden, Prüfpläne und Rohdaten es gibt und angefordert werden können.
Der Weg eines Verfahrens
Vier Stationen in Baden-Württemberg
Landratsamt oder Stadtkreis
Kontrolle, Probenahme, Kontrollbericht, Anordnungen, Bußgeldbescheid.
CVUA
Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg oder Sigmaringen – Befund und rechtliche Beurteilung.
Staatsanwaltschaft
Am Sitz des Betriebs oder am Tatort; umfangreiche Verfahren in den Wirtschaftsabteilungen.
VG, dann VGH in Mannheim
Eilrechtsschutz gegen Anordnungen; Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.
Wer welchen Teil übernimmt
Eilantrag und Klage vor dem Verwaltungsgericht führe ich nicht selbst, sondern gemeinsam mit Verwaltungsrechtlerinnen und Verwaltungsrechtlern, die diesen Part übernehmen. Den Kontakt stelle ich her; bei mir bleiben Strafverteidigung, Bußgeldverfahren und die Abstimmung beider Stränge.
Im Blick der Kontrolle
Wein, Obst, Gastronomie, Mittelstand
Weinbau in Baden und Württemberg, Obst- und Sonderkulturen, eine Gastronomie, die vom Tourismus lebt, und viele mittelständische Hersteller mit eigenen Marken. Das bringt zwei Schwerpunkte: Kennzeichnung und Herkunft auf der einen, Hygiene in saisonal stark belasteten Betrieben auf der anderen Seite.
Wein folgt dabei eigenen Regeln – dem Weingesetz und dem europäischen Weinrecht –, die neben dem LFGB stehen und eigene Straf- und Bußgeldvorschriften haben.
Andere Bundesländer
Behörden und Labore in allen 16 Ländern
Verteidigt wird bundesweit. Warum die Entfernung kaum eine Rolle spielt
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Kontakt
Im Lebensmittelrecht fällt die Vorentscheidung im Betrieb, nicht im Gerichtssaal
Was bei der Kontrolle protokolliert, bei der Probenahme versäumt und in der Anhörung erklärt wird, bestimmt den Rahmen des späteren Verfahrens. Wer früh anruft, hat mehr davon als wer gut begründet zu spät kommt.