Lebensmittelstrafrecht in Bayern
Zwei Kontrollwege: Landratsamt oder KBLV
Bayern hat für große und komplexe Betriebe eine eigene Landesbehörde geschaffen. Welcher der beiden Wege für Ihren Betrieb gilt, entscheidet darüber, wer den Kontrollbericht schreibt, wer anordnet – und wie genau hingesehen wird.
Wer im Betrieb kontrolliert
Für die meisten Betriebe sind die Kreisverwaltungsbehörden zuständig, also die Landratsämter und die kreisfreien Städte. Sie kontrollieren Gastronomie, Handel, Handwerk und die Mehrzahl der Hersteller.
Daneben steht seit dem 1. Januar 2018 die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) mit Sitz in Kulmbach. Sie überwacht landesweit rund 800 große und komplexe Betriebe: große Schlacht- und Zerlegebetriebe, Molkereien, Fleischwarenhersteller und Sprossenerzeuger, große Hersteller von Säuglings- und Kleinkindnahrung, große Rinder- und Schweinehaltungen sowie Geflügelhaltungen ab 40.000 Plätzen.
Die KBLV arbeitet mit interdisziplinären Kontrollteams aus Amtstierärzten, Lebensmittelchemikern, Agraringenieuren und Lebensmittelkontrolleuren. Für den Betrieb heißt das: ein spezialisiertes Gegenüber, das Produktionsprozesse versteht – und dessen Berichte entsprechend genauer sind.
Wer die Proben untersucht
Die amtliche Untersuchung liegt beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Von dort stammen die Untersuchungsberichte und Beurteilungen, auf die sich Anordnungen und Strafverfahren stützen.
Ob ein Betrieb in die Zuständigkeit der KBLV fällt, ist keine Formalie. Eine Anordnung der unzuständigen Behörde ist angreifbar – und für die Verteidigung ist entscheidend, welche Behörde welche Unterlagen führt.
Der Weg eines Verfahrens
Vier Stationen in Bayern
Landratsamt, Stadt oder KBLV
Je nach Betriebsgröße und -art. Kontrolle, Probenahme, Anordnungen, Bußgeld.
LGL
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit – Befund und Beurteilung.
Staatsanwaltschaft
Am Sitz des Betriebs oder am Tatort; umfangreiche Verfahren in den Wirtschaftsabteilungen.
VG, dann BayVGH
Eilrechtsschutz gegen Anordnungen; Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.
Wer welchen Teil übernimmt
Eilantrag und Klage vor dem Verwaltungsgericht führe ich nicht selbst, sondern gemeinsam mit Verwaltungsrechtlerinnen und Verwaltungsrechtlern, die diesen Part übernehmen. Den Kontakt stelle ich her; bei mir bleiben Strafverteidigung, Bußgeldverfahren und die Abstimmung beider Stränge.
Im Blick der Kontrolle
Molkereien, Fleisch, Geflügel, Brauereien
Bayern ist Standort großer Milch- und Fleischverarbeitung, starker Tierhaltung und einer dichten Brauerei- und Gastronomielandschaft. Gerade die Großbetriebe, für die die KBLV zuständig ist, stehen unter besonderer Beobachtung – mit häufigeren und tieferen Kontrollen.
Wo eine Spezialbehörde prüft, verlagert sich die Verteidigung stärker auf die Fachebene: Prozessvalidierung, Eigenkontrolle, Umgebungsmonitoring. Allgemeine Einwände tragen dort weniger weit.
Andere Bundesländer
Behörden und Labore in allen 16 Ländern
Verteidigt wird bundesweit. Warum die Entfernung kaum eine Rolle spielt
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Kontakt
Im Lebensmittelrecht fällt die Vorentscheidung im Betrieb, nicht im Gerichtssaal
Was bei der Kontrolle protokolliert, bei der Probenahme versäumt und in der Anhörung erklärt wird, bestimmt den Rahmen des späteren Verfahrens. Wer früh anruft, hat mehr davon als wer gut begründet zu spät kommt.