Mandanten
Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur
Die Urproduktion ist Lebensmittelrecht von der ersten Stufe an. Rückstände, Tierarzneimittel, Hygiene ab Hof, Bio-Zertifizierung, Fangdokumentation: Wer hier kontrolliert wird, hat es meist mit mehreren Behörden gleichzeitig zu tun.
Wo das Lebensmittelrecht beginnt
Die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 erfasst die gesamte Lebensmittelkette einschließlich der Primärproduktion. Für Erzeugerbetriebe gelten damit Rückverfolgbarkeit, Meldepflichten und die Hygieneanforderungen des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 852/2004. Wer selbst verarbeitet oder direkt vermarktet, wechselt zusätzlich in den Anwendungsbereich der allgemeinen Hygieneregeln und – bei Erzeugnissen tierischen Ursprungs – in den der Verordnung (EG) Nr. 853/2004.
Daneben stehen Vorschriften, die nur diesen Betrieben begegnen: das Tierarzneimittelrecht mit Behandlungs- und Wartezeitdokumentation, das Düngerecht, das Pflanzenschutzrecht, das Fischereirecht mit Fang- und Anlandedokumentation und – für ökologisch wirtschaftende Betriebe – die Verordnung (EU) 2018/848 nebst Öko-Landbaugesetz.
Für Erzeugerbetriebe kommt eine Besonderheit hinzu: Fast jeder Verstoß hat neben der lebensmittelrechtlichen auch eine förderrechtliche Seite. Kürzungen bei Agrarbeihilfen und, bei falschen Antragsangaben, der Subventionsbetrug nach § 264 StGB treffen den Betrieb oft härter als die Geldbuße.
Woran Verfahren entstehen
- Rückstände und Wartezeiten. Antibiotika oder andere Tierarzneimittel über den Höchstmengen, nicht eingehaltene Wartezeit vor Anlieferung, unvollständige Bestandsbücher.
- Milch. Hemmstoffbefunde in der Anlieferungsmilch, Keim- und Zellzahlgrenzen, Rohmilchabgabe ab Hof ohne die dafür vorgeschriebenen Bedingungen.
- Pflanzliche Erzeugung. Anwendung nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel, Abdrift auf Nachbarflächen, Überschreitung von Höchstgehalten nach der Verordnung (EG) Nr. 396/2005.
- Bio. Vermarktung von Umstellungs- oder konventioneller Ware als ökologisch, Mengenbilanzen, die nicht aufgehen, Beanstandungen der Kontrollstelle, die an die Behörde weitergegeben werden.
- Fischerei. Fangmengen, Logbuch und Anlandeerklärung, Beifang, Mindestgrößen, Fanggebietsangaben nach der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 und die Anforderungen der IUU-Verordnung.
- Aquakultur. Arzneimittelanwendung, Wasserqualität, Tierseuchenrecht und die Kennzeichnung als Zuchtware.
- Tierschutz. Haltung, Transport und Schlachtung – Verstöße nach § 17 Tierschutzgesetz werden auch dann verfolgt, wenn kein Lebensmittel betroffen ist.
Die Besonderheit
Mehrere Behörden, ein Sachverhalt
Kaum ein anderer Bereich hat so viele parallel zuständige Stellen. Was der einen mitgeteilt wird, erreicht die andere.
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Beim Kreis oder der kreisfreien Stadt. Zuständig für Hygiene, Tierarzneimittel, Tierschutz und die Kontrolle der Primärproduktion.
Landwirtschaftsverwaltung
Für Beihilfen, Cross-Compliance und Düngerecht. Kürzungen und Rückforderungen laufen unabhängig vom Straf- oder Bußgeldverfahren.
Kontrollstelle und Fischereiaufsicht
Private Öko-Kontrollstellen melden Beanstandungen weiter; die Fischereiaufsicht kontrolliert Anlandung und Dokumentation im Hafen.
Deshalb gilt für Erzeugerbetriebe besonders: Erklärungen gegenüber einer Stelle sind Erklärungen gegenüber allen. Wer der Kontrollstelle schreibt, schreibt der Staatsanwaltschaft mit.
Vorgehen
Was in diesen Verfahren hilft
Erzeugerbetriebe unterschätzen regelmäßig, wie stark ihre eigene Dokumentation sie entlastet. Bestandsbuch, Behandlungsbelege, Anwendungsnachweise, Schlagkartei, Logbuch: Das ist nicht nur Pflicht, das ist der Nachweis eines geordneten Betriebes – und damit das stärkste Argument gegen den Vorwurf, es sei bewusst gehandelt worden.
Der zweite Punkt ist der Befund selbst. Ein Rückstandsergebnis knapp über dem Höchstgehalt ist angreifbar: über die Probenahme, über die Messunsicherheit, über die Frage, ob die Probe repräsentativ war. Bei Hemmstofftests kommt hinzu, dass ein positiver Schnelltest kein quantitativer Nachweis ist.
Der dritte Punkt ist die Verzahnung mit dem Förderrecht. Eine Einlassung, die im Bußgeldverfahren unproblematisch erscheint, kann eine Rückforderung über mehrere Jahre auslösen. Beides gehört von Anfang an zusammen betrachtet.
Kontakt
Im Lebensmittelrecht fällt die Vorentscheidung im Betrieb, nicht im Gerichtssaal
Was bei der Kontrolle protokolliert, bei der Probenahme versäumt und in der Anhörung erklärt wird, bestimmt den Rahmen des späteren Verfahrens. Wer früh anruft, hat mehr davon als wer gut begründet zu spät kommt.