Betriebskontrolle, Beschlagnahme oder Anhörung? Rufen Sie an, bevor Sie etwas erklären.
Axel Höper Rechtsanwalt
0431 – 22 18 15 20 Soforthilfe im Ernstfall

Soforthilfe

Was jetzt zu tun ist

Wenn die Kontrolle im Betrieb steht, Ware beschlagnahmt wird, eine Durchsuchung läuft oder ein Anhörungsschreiben eingegangen ist: Diese Seite ist für den Moment geschrieben, in dem es passiert. Lesen Sie die ersten fünf Punkte, dann rufen Sie an.

Sie müssen Zutritt gewähren und Einsicht in Unterlagen dulden. Sie müssen sich nicht zur Sache äußern. Diese beiden Sätze bestimmen, wie das Verfahren ausgeht.

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Sofort

Die ersten Schritte

In dieser Reihenfolge, ohne Ausnahme.

  • Ruhig bleiben und Zutritt gewährenDie Lebensmittelüberwachung darf Betriebsräume während der Geschäftszeit betreten, besichtigen, Unterlagen einsehen und Proben nehmen. Wer das verweigert, begeht eine eigene Ordnungswidrigkeit – und erzeugt einen Verdacht, den es vorher nicht gab.
  • Keine Angaben zur SacheAngaben zur Person müssen Sie machen. Alles Weitere nicht. Ein freundliches „Dazu äußere ich mich nach Rücksprache mit meinem Anwalt“ ist keine Verweigerung der Mitwirkung, sondern die Ausübung eines Rechts – auch schriftlich festgehalten in § 44 Absatz 5 LFGB.
  • Anrufen, bevor etwas unterschrieben wirdKontrollberichte, Protokolle, Sicherstellungsverzeichnisse und Verzichtserklärungen werden zur Unterschrift vorgelegt. Eine Unterschrift bestätigt mehr, als man im Moment überblickt.
  • Gegenprobe verlangenNach § 43 LFGB ist ein Teil jeder Probe amtlich verschlossen im Betrieb zurückzulassen, soweit das möglich ist. Verlangen Sie sie ausdrücklich, lassen Sie den Verzicht nicht ins Protokoll schreiben und lagern Sie die Gegenprobe fachgerecht.
  • Alles dokumentierenUhrzeit, anwesende Personen, Dienststelle, Namen, was besichtigt und was mitgenommen wurde. Fotografieren Sie den Zustand, den der Kontrolleur fotografiert – aus derselben Perspektive.
  • Beschäftigte informierenAuch Mitarbeitende haben ein Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrecht, wenn sie sich selbst belasten würden. Sagen Sie ihnen, dass sie ruhig und höflich bleiben und keine Erklärungen zur Sache abgeben sollen.

Auf keinen Fall

Was den Schaden vervielfacht

  • Unterlagen nachtragen oder vervollständigenAus einer Dokumentationslücke wird eine Urkundenfälschung nach § 267 StGB. Das ist der mit Abstand teuerste Fehler im gesamten Lebensmittelrecht – und der häufigste.
  • Ware beiseiteschaffen oder Daten löschenBeides ist als Beweismittelvernichtung strafbar, wird fast immer bemerkt und begründet den Verdacht, den die Behörde bis dahin nicht belegen konnte.
  • „Erklären, wie es wirklich war“Der verständlichste Impuls und die häufigste Ursache für Anklagen. Ohne Akteneinsicht wissen Sie nicht, worauf sich der Vorwurf stützt – und reden regelmäßig über Vorgänge, die gar nicht Gegenstand sind.
  • Verantwortliche benennenDie Frage „Wer ist dafür zuständig?“ wirkt organisatorisch und ist beweisrechtlich zentral. Sie bestimmt, gegen wen ermittelt wird.
  • Abnehmer oder Presse informieren, bevor der Sachverhalt stehtWas Sie nach außen sagen, liegt in kurzer Zeit in der Akte – und bindet Sie an eine Version, die sich später als unvollständig erweisen kann.
  • Fristen verstreichen lassenBei einer angekündigten Veröffentlichung, einer sofort vollziehbaren Anordnung oder einem Bußgeldbescheid laufen Fristen von Tagen bis zwei Wochen. Sie werden nicht verlängert.

Je nach Lage

Vier Situationen, vier Reaktionen

Betriebskontrolle mit Probenahme

Dulden, dokumentieren, Gegenprobe sichern, nichts erklären. Den Kontrollbericht anfordern, wenn er nicht ausgehändigt wird – er ist die Grundlage von allem, was folgt.

Rechte bei der Kontrolle

Durchsuchung durch die Staatsanwaltschaft

Beschluss aushändigen lassen und lesen: Er begrenzt, wonach gesucht werden darf. Der Sicherstellung ausdrücklich widersprechen – das erzwingt eine richterliche Entscheidung. Keine Zustimmung zur freiwilligen Herausgabe.

Wenn wegen Betruges ermittelt wird

Anhörung zur Veröffentlichung

Frist notieren, Sachverhalt prüfen, Beseitigung belegen, Stellungnahme fristgerecht einreichen. Ist die Information erst online, hilft kein Rechtsmittel mehr wirklich.

§ 40 Absatz 1a LFGB

Sofort vollziehbare Anordnung

Schließung, Verkehrsverbot, Rückruf: Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Nur der Eilantrag beim Verwaltungsgericht hilft – und der muss binnen Tagen begründet sein. Rufen Sie trotzdem zuerst hier an: Den Verwaltungsrechtler bringe ich mit.

Schließung und Eilrechtsschutz

Ein Anruf genügt

Den verwaltungsrechtlichen Teil – Widerspruch, Eilantrag, Klage – führe ich nicht selbst, sondern gemeinsam mit Verwaltungsrechtlerinnen und Verwaltungsrechtlern, die darauf spezialisiert sind. Sie müssen im Ernstfall nicht zwei Kanzleien suchen: Sie rufen hier an, und ich hole den passenden Kollegen dazu.

Jetzt

Rufen Sie an, bevor Sie etwas erklären

Ein erstes Gespräch klärt in wenigen Minuten, was Sie in dieser Lage sagen müssen, was Sie nicht sagen sollten und welche Frist als Erstes läuft. Vertraulich und unverbindlich – auch wenn die Kontrolle noch im Haus ist.

Kanzlei Axel Höper, Holstenbrücke 2, 24103 Kiel. Außerhalb der Bürozeiten hinterlassen Sie bitte Rückrufnummer und Stichwort.

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