Region
Wer im Norden kontrolliert, untersucht und anklagt
Lebensmittelrecht wird vor Ort vollzogen. Wer weiß, welche Stelle welchen Schritt macht und in welcher Reihenfolge, kann ein Verfahren an den Stellen beeinflussen, an denen es noch offen ist.
Drei Ebenen, die zusammenwirken
Der Vollzug des Lebensmittelrechts liegt bei den Ländern. In beiden Ländern des Nordens folgt er demselben Grundmuster: Eine örtliche Behörde kontrolliert, ein Landesuntersuchungsamt untersucht die Proben, und wenn sich ein Anfangsverdacht ergibt, übernimmt die Staatsanwaltschaft.
Das klingt geordneter, als es sich anfühlt. Denn diese drei Ebenen arbeiten mit unterschiedlichen Maßstäben: Die Überwachung denkt in Gefahrenabwehr, das Untersuchungsamt in Analytik, die Staatsanwaltschaft in Vorsatz und Zurechnung. Ein Sachverhalt, der auf einer Ebene eindeutig erscheint, ist es auf der nächsten oft nicht.
Schleswig-Holstein
Vom Kreis über Neumünster zur Staatsanwaltschaft
Kontrolle vor Ort
Zuständig sind die elf Kreise und die vier kreisfreien Städte Kiel, Lübeck, Flensburg und Neumünster – jeweils über ihre Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter. Sie kontrollieren, nehmen Proben, erlassen Anordnungen nach § 39 LFGB und führen das Bußgeldverfahren.
Untersuchung
Die amtlichen Proben untersucht das Landeslabor Schleswig-Holstein in Neumünster. Von dort stammt der Untersuchungsbericht, auf dem später fast jedes Verfahren beruht – einschließlich der gutachterlichen Beurteilung, ob ein Erzeugnis als nicht sicher einzustufen ist.
Strafverfolgung
Vier Staatsanwaltschaften – Kiel, Lübeck, Flensburg und Itzehoe – mit den zugehörigen Land- und Amtsgerichten. In Rechtsmittelfragen entscheidet das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig.
Verwaltungsgerichte
Gegen Anordnungen und Veröffentlichungen entscheidet das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in Schleswig, in der Beschwerdeinstanz das Oberverwaltungsgericht. Eilverfahren werden hier regelmäßig binnen weniger Tage entschieden.
Branchen mit eigenem Profil
Fischerei und Fischverarbeitung an Nord- und Ostsee, Aquakultur, Molkereiwirtschaft, Fleischverarbeitung und Schlachtung, Direktvermarktung und die Saisongastronomie an beiden Küsten.
Was das praktisch bedeutet
Die Zuständigkeit wechselt mit der Kreisgrenze. Betriebe mit mehreren Standorten haben es mit mehreren Überwachungsbehörden und unterschiedlicher Kontrollpraxis zu tun – und mitunter mit unterschiedlichen Bewertungen desselben Sachverhalts.
Hamburg
Bezirksamt, Institut für Hygiene und Umwelt, Hafen
In Hamburg liegt die Lebensmittelüberwachung bei den sieben Bezirksämtern. Sie kontrollieren Gastronomie, Handel und Herstellung im jeweiligen Bezirk; die fachliche Steuerung und die übergeordneten Aufgaben liegen bei der für Verbraucherschutz zuständigen Fachbehörde.
Untersucht wird zentral im Institut für Hygiene und Umwelt. Dort laufen auch die Proben aus der Einfuhrkontrolle zusammen – Hamburg ist einer der wichtigsten Eingangsorte für Lebensmittel aus Drittländern in Deutschland.
Für Betriebe bedeutet das eine ausgeprägte Spezialisierung auf beiden Seiten: bei den Kontrollstellen im Hafen ebenso wie in den Wirtschaftsabteilungen der Staatsanwaltschaft Hamburg.
Wer wofür zuständig ist
- Bezirksämter: Kontrolle, Probenahme, Anordnungen, Bußgeld
- Fachbehörde: Steuerung, Grundsatzfragen, Veröffentlichungen
- Institut für Hygiene und Umwelt: amtliche Untersuchung
- Grenzkontrollstellen: Einfuhr aus Drittländern
- Staatsanwaltschaft Hamburg: Straf- und Wirtschaftsverfahren
- Verwaltungsgericht Hamburg: Eilrechtsschutz gegen Anordnungen
Kanzlei
Warum Kiel für beide Länder funktioniert
Meine Kanzlei sitzt in der Holstenbrücke 2 in Kiel, in Sichtweite des Holstenfleets. Von dort sind die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein in kurzer Zeit erreichbar, Hamburg liegt eine knappe Bahnstunde entfernt.
Wichtiger als die Entfernung ist ohnehin, wo ein Verfahren entschieden wird. Das Ermittlungsverfahren – die Phase, in der die Weichen gestellt werden – läuft weitgehend schriftlich: über das besondere elektronische Anwaltspostfach, über Akteneinsicht, über Stellungnahmen. Besprechungen finden per Videokonferenz oder Telefon statt, wenn Sie nicht anreisen wollen.
Zu Kontrollterminen, Hauptverhandlungen und wichtigen Erörterungen reise ich an – nach Hamburg ebenso wie an jedes Gericht in Schleswig-Holstein. Bei laufenden Kontrollen oder Durchsuchungen ist die telefonische Begleitung in der Regel wirksamer als jede Anfahrt: Sie ist sofort da.
Kontakt
Im Lebensmittelrecht fällt die Vorentscheidung im Betrieb, nicht im Gerichtssaal
Was bei der Kontrolle protokolliert, bei der Probenahme versäumt und in der Anhörung erklärt wird, bestimmt den Rahmen des späteren Verfahrens. Wer früh anruft, hat mehr davon als wer gut begründet zu spät kommt.