Zur Person
Rechtsanwalt Axel Höper
Fachanwalt für Strafrecht · Fachanwalt für Medizinrecht · Kiel · Schleswig-Holstein und Hamburg
Warum Lebensmittelstrafrecht
Seit dem Jahr 2000 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen. Den größten Teil dieser Zeit habe ich in Verfahren gearbeitet, in denen ein naturwissenschaftlicher Befund über einen Strafvorwurf entscheidet – im Medizinstrafrecht ein Sachverständigengutachten, im Lebensmittelstrafrecht ein Untersuchungsbericht.
Die Aufgabe ist dieselbe. Ein Befund ist kein Beweis, sondern das Ergebnis eines Verfahrens: Probenahme, Transport, Methode, Bestimmungsgrenze, Bewertung. Wer diese Kette nicht prüft, verteidigt gegen eine Zahl, die niemand hinterfragt hat. Und wer sie prüft, findet häufiger etwas, als es die Aktenlage zunächst vermuten lässt.
Dazu kommt die zweite Frage, die in Wirtschaftsstrafverfahren stets dieselbe ist: Wem lässt sich ein betrieblicher Vorgang persönlich zurechnen? Delegation, Organisation und Aufsichtspflicht entscheiden darüber, ob ein Verfahren bei der Schichtleitung endet oder die Geschäftsführung erreicht.
Eine Fachanwaltschaft für Lebensmittelrecht gibt es in Deutschland nicht. Was es gibt, ist die Erfahrung aus Verfahren, in denen dieselben Fragen entschieden werden – und die bringe ich mit.
Werdegang
- Seit 2000 als Rechtsanwalt zugelassen
- Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Medizinrecht
- Über 20 Jahre Gründungsgesellschafter einer Kieler Sozietät
- Seit 2021 in Bürogemeinschaft mit den Rechtsanwälten Bruck & Goerke, seit Juni 2025 zusätzlich mit Rechtsanwalt Andreas Meyer
- Kanzlei in der Holstenbrücke 2 in Kiels neuer Mitte am Holstenfleet
- Mitglied des Aufsichtsrats einer mittelständischen Aktiengesellschaft
Mitgliedschaften und Engagement
- Arbeitsgemeinschaft Strafrecht und Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein
- Kieler Anwaltverein
- Schleswig-Holsteinische Strafverteidigervereinigung
- Gründungsmitglied von MedLaw Solutions e.V., einem Netzwerk aus Medizin und Recht
- Referent der Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein in der Referendarausbildung
Zusammenarbeit im Verwaltungsrecht
Ein Lebensmittelverfahren läuft fast immer auf zwei Schienen: der strafrechtlichen und der verwaltungsrechtlichen. Die zweite bearbeite ich nicht selbst. Widerspruch, Eilantrag und Klage vor dem Verwaltungsgericht übernehmen Verwaltungsrechtlerinnen und Verwaltungsrechtler, mit denen ich zusammenarbeite und die in diesem Rechtsgebiet zu Hause sind.
Das ist eine bewusste Entscheidung. Ein Eilantrag gegen eine Betriebsschließung entscheidet sich in wenigen Tagen und an Fragen, die man täglich bearbeiten muss, um sie zu beherrschen – Vollzugsfolgenabwägung, Begründungsanforderungen an den Sofortvollzug, Verhältnismäßigkeit im Gefahrenabwehrrecht. Wer das nur nebenher macht, verschenkt genau die Tage, auf die es ankommt.
Für Sie ändert das am Ablauf wenig: Sie rufen hier an, ich stelle den Kontakt her, und die Abstimmung beider Stränge läuft über mich. Was gegenüber der Behörde erklärt wird, muss zu dem passen, was im Strafverfahren gilt – das ist der eigentliche Grund, weshalb beides zusammengehalten werden muss.
Weitere Tätigkeitsfelder
Für Verfahren im Medizinstrafrecht – Ärztinnen und Ärzte, Apotheken, Pflegedienste und Einrichtungen – informiere ich unter medizinstrafrecht.org. Für lokale Mandate in Kiel und Schleswig-Holstein außerhalb dieser beiden Schwerpunkte finden Sie meine Kanzleiseite unter hoeper-rechtsanwalt.de.
Zwei Perspektiven
Was im Lebensmittelverfahren zusammenkommen muss
Weder die rein strafprozessuale noch die rein fachliche Sicht führt hier weiter. Beides muss zusammenkommen – in einer Hand, weil sich sonst die Erklärungen widersprechen.
Das Verfahren beherrschen
Beweisverwertungsfragen, Beschlagnahme und Vermögensarrest, Einlassungsstrategie, Verständigung, Einstellung, Rechtsmittel – die Werkzeuge, mit denen ein Strafverfahren gesteuert wird, dazu die eigenen Regeln des Bußgeldverfahrens. Den verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz führt ein Verwaltungsrechtler aus meinem Netzwerk; die Abstimmung läuft über mich.
Die Sache beherrschen
Blankettverweisungen des LFGB, die europäischen Verordnungen dahinter, HACCP und Eigenkontrolle, Probenahme und Gegenprobe, Messunsicherheit und Bestimmungsgrenze – und die Fähigkeit, einen Untersuchungsbericht inhaltlich anzugreifen statt nur zu bestreiten.
Im Lebensmittelstrafverfahren entscheidet selten das eine oder das andere. Es entscheidet, dass die Verteidigung von der Fachfrage etwas versteht – und dass niemand vorher etwas erklärt hat, was sich später nicht mehr einfangen lässt.
Kontakt
Im Lebensmittelrecht fällt die Vorentscheidung im Betrieb, nicht im Gerichtssaal
Was bei der Kontrolle protokolliert, bei der Probenahme versäumt und in der Anhörung erklärt wird, bestimmt den Rahmen des späteren Verfahrens. Wer früh anruft, hat mehr davon als wer gut begründet zu spät kommt.