Betriebskontrolle, Beschlagnahme oder Anhörung? Rufen Sie an, bevor Sie etwas erklären.
Axel Höper Rechtsanwalt
0431 – 22 18 15 20 Soforthilfe im Ernstfall

Bundesweit

Ein Lebensmittelrecht, sechzehn Arten, es zu vollziehen

Der Vorwurf ist in Kiel derselbe wie in München. Wer ihn erhebt, wer die Probe untersucht und an welcher Stelle sich das Verfahren noch beeinflussen lässt, entscheidet dagegen das Bundesland, in dem Ihr Betrieb liegt.

Warum das Bundesland zählt

Das materielle Lebensmittelrecht ist europäisch und bundesweit einheitlich: die Basisverordnung (EG) Nr. 178/2002, die Hygieneverordnungen, die Lebensmittelinformationsverordnung und das LFGB mit seinen Straf- und Bußgeldvorschriften. Ausgeführt wird dieses Recht aber nach Artikel 83 des Grundgesetzes von den Ländern – als eigene Angelegenheit.

Die Länder haben das sehr unterschiedlich organisiert. In den meisten Flächenländern kontrollieren die Landkreise und kreisfreien Städte. In Berlin und Hamburg sind es die Bezirksämter, im Saarland ist die Überwachung beim Landesamt für Verbraucherschutz gebündelt, und Bayern hat für rund 800 große und komplexe Betriebe eine eigene Kontrollbehörde geschaffen. Untersucht wird in Landesämtern, in Untersuchungsämtern je Regierungsbezirk oder in einem gemeinsamen Labor zweier Länder.

Für die Verteidigung ist das keine Verwaltungskunde. Wer weiß, welche Behörde den Kontrollbericht geschrieben und welches Amt das Gutachten erstellt hat, weiß auch, welche Unterlagen es geben muss – und wo sie fehlen.

Was auf Bundesebene geschieht

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit kontrolliert keine Betriebe. Es koordiniert, ist die nationale Kontaktstelle des europäischen Schnellwarnsystems RASFF und betreibt gemeinsam mit den Ländern das Portal lebensmittelwarnung.de. Das Bundesinstitut für Risikobewertung bewertet Gesundheitsrisiken – seine Stellungnahmen stehen oft hinter der Einschätzung, ein Erzeugnis sei gesundheitsschädlich. Bei der Einfuhr kommen der Zoll und die Grenzkontrollstellen hinzu.

Das Verfahren gegen Ihren Betrieb führen trotzdem fast immer Stellen des Landes: die Überwachungsbehörde vor Ort, das Untersuchungsamt, die Staatsanwaltschaft.

Die 16 Länder

Wer in Ihrem Land kontrolliert und untersucht

Auf jeder Länderseite: Überwachungsbehörden, Untersuchungsamt, Besonderheiten der Organisation, die Branchen im Blick der Kontrolle und die zuständigen Gerichte.

Aus Kiel, bundesweit

Warum die Entfernung kaum eine Rolle spielt

Meine Kanzlei sitzt in Kiel, verteidigt wird im gesamten Bundesgebiet. Das liegt an der Struktur des Verfahrens: Die entscheidenden Weichen werden im Ermittlungs- und Bußgeldverfahren gestellt, und beide laufen ganz überwiegend schriftlich.

Akteneinsicht, Stellungnahmen, Beweisanträge und Anhörungen gehen über das besondere elektronische Anwaltspostfach. Ob mein Schreibtisch 20 oder 600 Kilometer von der Behörde entfernt steht, ändert daran nichts. Was den Unterschied macht, ist die fachliche Durchdringung.

Lebensmittelstrafrecht ist ein schmales Gebiet. In vielen Regionen gibt es niemanden, der sich darauf eingestellt hat – genau deshalb lohnt der Blick über die Stadtgrenze.

So läuft die Zusammenarbeit

  • Erstkontakt am Telefon: Lage klären, erste Frist feststellen
  • Vollmacht und Unterlagen digital
  • Verteidigungsanzeige und Akteneinsicht über das beA
  • Besprechung per Video, Telefon oder in Kiel
  • Kontrolltermine, Erörterungen und Hauptverhandlungen vor Ort

Wo die Unterschiede im Verfahren spürbar werden

  • Beim Gegenüber. Eine Spezialbehörde für Großbetriebe prüft anders als ein Landratsamt, das vom Imbiss bis zur Molkerei alles überwacht. Das beeinflusst, wie genau Kontrollberichte und Probenahmeprotokolle sind – und wie angreifbar.
  • Beim Gutachten. Jedes Untersuchungsamt hat eigene Prüfschwerpunkte, Methoden und Bewertungsgewohnheiten. Wer sie kennt, weiß, welche Rohdaten er anfordern muss.
  • Bei der Veröffentlichung. Die Voraussetzungen des § 40 Absatz 1a LFGB sind bundesweit dieselben, die Handhabung der Anhörung und die Fristen, die Behörden setzen, nicht.
  • Beim Gericht. Über Anordnungen entscheidet das Verwaltungsgericht, in dessen Bezirk die Anordnung erlassen wurde; welches das ist und welches Oberverwaltungsgericht darüber steht, steht auf der jeweiligen Länderseite.

Gleich ist dagegen, was am meisten zählt: die Rechte bei der Kontrolle, die amtliche Gegenprobe nach § 43 LFGB und das Recht, zur Sache zu schweigen. Rechte bei der Kontrolle

Wer welchen Teil übernimmt

Widerspruch, Eilantrag und Klage vor dem Verwaltungsgericht führe ich nicht selbst – in keinem Bundesland. Diesen Part übernehmen Verwaltungsrechtlerinnen und Verwaltungsrechtler, mit denen ich zusammenarbeite; den Kontakt stelle ich her.

Bei mir bleiben Strafverteidigung, Bußgeldverfahren und die Abstimmung beider Stränge.

Kontakt

Im Lebensmittelrecht fällt die Vorentscheidung im Betrieb, nicht im Gerichtssaal

Was bei der Kontrolle protokolliert, bei der Probenahme versäumt und in der Anhörung erklärt wird, bestimmt den Rahmen des späteren Verfahrens. Wer früh anruft, hat mehr davon als wer gut begründet zu spät kommt.

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